Sind Sie
Arbeitgeber?

Auf dieser Seite finden Sie alle Informationen und Tipps, die Sie benötigen, um die Zeit der Schwangerschaft Ihrer Mitarbeiterin gut zu organisieren.

Das Ziel eines Arbeitgebers ist es, dass von Anfang an für alle Beteiligten alles optimal läuft. Denn dies beeinflusst, ob Ihre Mitarbeiterin ihre berufliche Tätigkeit fortsetzt oder nicht.

Zu Ihrem Personal gehören auch Frauen

Worauf sollte ich achten?

Der Arbeitgeber hat eine sehr wichtige Rolle, sobald ein einschneidendes Ereignis die Angestellten in ihrem Privatleben betrifft. Dies gilt sowohl für unvorhergesehene Unfälle oder Gesundheitsprobleme als auch für vorhersehbare Ereignisse wie Abwesenheiten aufgrund von Wehrdienst, Weiterbildungen, Urlaub usw. Eine Schwangerschaft macht in der Regel vieles planbar, hält aber manchmal auch einige Überraschungen bereit, auf die man sich vorbereiten kann.

Wie der Arbeitgeber über eine Schwangerschaft informiert, wie er darauf reagiert und wie er damit umgeht, hängt von vielen Dingen ab, z. B. davon, wie die Schwangerschaft verläuft, wie gut das Team zusammenarbeitet, ob alle Angestellten treu bleiben, etc. Daher ist es für einen Arbeitgeber wichtig, alle relevanten Bestimmungen zu kennen. Diese Merkblätter und Links helfen Ihnen dabei.
Das Wichtigste ist eine Unternehmenskultur, in der ein regelmäßiger Dialog mit den Arbeitnehmern stattfindet und die von Respekt für den Einzelnen geprägt ist.

Merkblätter:

2_Risikomanagement

3_Vorgehen GEZI

5_So schaffen Sie Vetrauen

9_Team-Management

18_Achtung_Gefahr

I nostri link utili

Handbuch Info.Mutterschaft.ch:

Gesundheitsschutz

Informationspflicht

Kündigungsschutz

Kündigungsschutz in der Probezeit

Diskriminierung

Eidgenössisches Büro für die Gleichstellung von Frau und Mann
FairPlay at Work in Unternehmen (2003)

Meine Mitarbeiterin hat mir kürzlich mitgeteilt, dass sie schwanger ist

Wie reagiere ich am besten?

Als erstes sollten Sie sie auf jeden Fall beglückwünschen. Anschliessend hilt Ihnen die GEZI-Methode bei den weiteren Schritten:

Merkblatt:

3_Vorgehen GEZI

Wie gehe ich am besten mit der Schwangerschaft meiner Arbeitnehmerin um?

Es gibt verschiedene gesetzliche Bestimmungen, die zu verschiedenen Zeitpunkten der Schwangerschaft und darüber hinaus gelten. Abgesehen von den Gesetzen sollte die Zeit der Schwangerschaft genutzt werden, um verschiedene Dinge zu vereinbaren, z. B. durch Gespräche zum richtigen Zeitpunkt.

Um Ihnen dabei zu helfen, sich Klarheit zu verschaffen, ist dieses Merkblatt hilfreich.

Merkblatt:

24_Generalagenda Schwangerschaft

Meine Angestellte ist schwanger und es gibt Probleme

In meinen Teams sind Spannungen aufgetreten. Wie kann ich damit umgehen?

Spannungen am Arbeitsplatz sind unvermeidlich, und oft entstehen Konflikte durch neue Ideen oder Vorgehensweisen. Konflikte sind nicht immer negativ zu bewerten.

Es geht darum, sie zu entschlüsseln, ihre wahre Natur zu erkennen und dann die richtige Methode zu wählen, um mit ihnen umzugehen. Der Umgang mit Konflikten kann gelernt werden.

Merkblatt:

9_Team-Management

Meine Mitarbeiterin ist oft abwesend. Muss ich ihr den Lohn bezahlen?

Die Zeit der Schwangerschaft und die Zeit nach der Niederkunft unterscheiden sich in Bezug auf die Regelung der Absenzen und des Lohnanspruchs.

Eine Besonderheit des Schweizer Rechts ist, dass die Absenzen und der Lohnanspruch während dieser Absenzen nicht in denselben Gesetzestexten geregelt sind.

Merkblatt:

12_Absenzen und Lohnanspruch

Ab wann ist eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vom Arzt erforderlich?

Eine Schwangerschaft ist keine Krankheit! Auch wenn eine Frau irgendwann einmal Unannehmlichkeiten verspüren kann, sind diese vorübergehend und erlauben es ihr, ein normales und aktives Leben zu führen.

Die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung sollte nur bei ernsthaften gesundheitlichen Problemen der Person ausgestellt werden, um die Lohnfortzahlung zu ermöglichen. Sie sollte nicht verwendet werden, wenn der Arbeitsplatz oder die Arbeitsbedingungen beschwerlich oder gefährlich sind. In diesem Fall müssen Sie die Situation analysieren lassen und die vom Arbeitsmediziner empfohlenen Maßnahmen ergreifen, um schwangere und stillende Frauen zu schützen.

Merkblätter:

11_Arbeitsunfähigkeitszeugnis

18_Achtung Gefahr

Meine Mitarbeiterin will nach dem Mutterschaftsurlaub weiterarbeiten

Meine Mitarbeiterin möchte nach der Geburt in Teilzeit arbeiten. Dies ist leider nicht möglich

Jedes Unternehmen entscheidet, auf welche Weise es die Arbeit in seinem Betrieb organisiert. Es gibt keine Standardlösung, aber es gibt verschiedene Möglichkeiten, wie Mitarbeiter Beruf und Familie miteinander vereinbaren können.

Sie haben die Wahl: Wenn Sie auch nur eine der folgenden Maßnahmen ergreifen, wird dies von Ihren Mitarbeitern auf jeden Fall positiv aufgenommen, und letztendlich wird Ihr Unternehmen ebenfalls davon profitieren.

Merkblatt

6_Arbeitszeitmodelle

Siehe auch

Eidgenössisches Büro für die Gleichstellung von Frau und Mann
FairPlay at Work in Unternehmen (2003)

Wie organisiere ich die Rückkehr meiner Mitarbeiterin an den Arbeitsplatz?

Mit diesem Dokument können Sie eine schrittweise Rückkehr Ihrer Mitarbeiterin an den Arbeitsplatz planen.

Eine stufenweise Rückkehr ermöglicht es ihr, das Stillen fortzusetzen, wenn sie sich dafür entschieden hat. Eine solche Vereinbarung wird allen Beteiligten vor, während und nach der Geburt ein Gefühl der Sicherheit vermitteln.

Merkblatt:

15_Vereinbarung  Wiedereinstieg

Meine Mitarbeiterin möchte ihren Mutterschaftsurlaub mit unbezahltem Urlaub verlängern. Was ist dabei zu beachten?

Es gibt keinen Rechtsanspruch auf unbezahlten Urlaub, weder darauf, ihn zu gewähren, noch darauf, ihn zu erhalten.

Häufig wird der Zeitraum von 14 bis 16 Wochen von der Arbeitnehmerin, die ihren Mutterschaftsurlaub verlängern möchte, als zu kurz empfunden. Bevor sie einen unbezahlten Urlaub vereinbart, kann die Arbeitnehmerin ein nicht verbrauchtes Urlaubsguthaben verwenden oder Überstunden geltend machen (die vor der Schwangerschaft geleistet wurden, da sie während der Schwangerschaft verboten sind).

Merkblatt 7 gibt einen Überblick über den unbezahlten Urlaub und wie er gestaltet werden kann. Mit dem Merkblatt 17 können Sie sich einen Überblick darüber verschaffen, was Ihrer Arbeitnehmerin zum Zeitpunkt der Entbindung zur Verfügung steht.

Merkblätter:

7_Unbezahlter Urlaub

17_Gratulationsschreiben

Welche Themen müssen vor dem Mutterschaftsurlaub besprochen werden?

Es gibt verschiedene gesetzliche Bestimmungen, die zu verschiedenen Zeitpunkten der Schwangerschaft und darüber hinaus gelten.

Das Merkblatt 24 hilft Ihnen dabei, den Überblick zu behalten. Es gibt Ihnen einen Überblick über die verschiedenen Schritte und Gespräche, die Sie während der Schwangerschaft führen müssen, damit Sie die Abreise und Rückkehr Ihrer Arbeitnehmerin gut organisieren können.

Merkblätter:

6_Arbeitszeitmodelle

7_Unbezahlter Urlaub

10_Stillen am Arbeitsplatz

14_Mutterschaftsurlaub

15_Vereinbarung Wiedereinstieg

24_Generalagenda Schwangerschaft

Meine Angestellte hat entbunden / ist im Mutterschaftsurlaub

Die Geburt organisieren

Wie gratuliere ich meiner Mitarbeiterin am besten?

Ihre Mitarbeiterin hat entbunden: Ein Telefonat mit der Entbindungsstation, um ihr zu gratulieren und sich nach ihrem Befinden zu erkundigen, ist angebracht. Blumen werden bei der Rückkehr nach Hause am meisten geschätzt. Sie können die Unterzeichnung einer gemeinsamen Karte organisieren, mit einem kleinen Geschenk.

Den Musterbrief (Merkblatt 17) sollten Sie an Ihre Mitarbeiterin schicken. Er dient insbesondere dazu, sie über das Enddatum ihres Mutterschaftsurlaubs, ihren noch zur Verfügung stehenden Urlaubssaldo und ihren Überstundensaldo (der vor der Schwangerschaft geleistet wurde) zu informieren. Der Musterbrief enthält auch Informationen über die Mutterschaftsentschädigung und die von Ihnen benötigten Dokumente.

Merkblatt 14 zeigt Ihnen, wie Sie den Kontakt zu Ihrer Mitarbeiterin während ihrer Abwesenheit aufrechterhalten können.

Merkblätter:

14_Mutterschaftsurlaub

17_Gratulationsschreiben

Das Neugeborene meiner Mitarbeiterin muss ins Krankenhaus eingeliefert werden. Wie sind die Regelungen?

Eine Frau kann einen Aufschub ihres Anspruchs auf Leistungen aus dem Mutterschaftsurlaub beantragen, wenn ihr neugeborenes Kind länger als zwei Wochen im Krankenhaus bleiben muss.

Die Lohnfortzahlung wird während dieser Zeit, die bis zu acht Wochen dauern kann, von der Erwerbsausfallentschädigung übernommen.

Merkblatt:

12_Absenzen und Lohnanspruch

Handbuch Info.Mutterschaft.ch:

Unvorhergesehene Ereignisse bei der Geburt

Das Neugeborene meiner Mitarbeiterin ist bei der Geburt gestorben. Was kann ich tun?

Das Risiko einer Totgeburt ist in der Schweiz zwar gering, aber es besteht.

Merkblatt 20 hilft Ihnen als Arbeitgeber, die richtigen Maßnahmen und Reaktionen auf die Situation zu wählen. In dieser für Ihre Arbeitnehmerin und ihren Partner äußerst schmerzhaften Zeit sind die Handlungen des Arbeitgebers und der Kollegen wichtiger als Worte.

Merkblatt:

20_Umgang mit dem Tod

Handbuch Info.Mutterschaft.ch:

Unvorhergesehene Ereignisse bei der Geburt

Kann ich meiner Mitarbeiterin während des Mutterschaftsurlaubs kleine Aufgaben übertragen?

Während der Wochen der Abwesenheit geht das Leben im Unternehmen weiter, mit all seinen Neuerungen und täglichen Anpassungen. Um die Eingewöhnungsphase Ihrer Mitarbeiterin zu verkürzen und zu erleichtern, sollten Sie den Kontakt zwischen ihr und ihrem Arbeitsumfeld aufrechterhalten.

Den Kontakt aufrechtzuerhalten bedeutet nicht, dass die Angestellte zu Hause arbeiten soll, da der Mutterschaftsurlaub unter anderem dazu dienen soll, dass sie sich erholen kann.

Merkblatt:

14_Mutterschaftsurlaub

Während des Mutterschaftsurlaubs stapelt sich die Arbeit. Welche Lösungen gibt es?

Wenn ein/e Arbeitnehmer/in für mehrere Monate (Mutterschaftsurlaub, Militärdienst) oder Wochen (Vaterschaftsurlaub, Ausbildung) abwesend ist, gibt es verschiedene Möglichkeiten, die Arbeit und die Aufgaben der fehlenden Person bestmöglich zu organisieren.

Manchmal kommt es vor, dass eine Arbeitnehmerin während der Schwangerschaft aus gesundheitlichen Gründen häufig abwesend sein muss. Diese Abwesenheiten können wie eine längere Abwesenheit gehandhabt werden, daher ist es ratsam, sich im Voraus darüber Gedanken zu machen. Einige Anhaltspunkte werden in diesem Merkblatt 13 gegeben.

Merkblatt:

13_Längere Abwesenheiten

Meine Mitarbeiterin kommt bald aus dem Mutterschaftsurlaub zurück

Ist es sinnvoll, sich zu treffen, bevor sie wieder zu arbeiten beginnt?

Ja, das ist ratsam, denn es erleichtert die Wiederaufnahme der Arbeit. Und vielleicht möchte Ihre Arbeitnehmerin Ihnen bei dieser Gelegenheit ihr Kind vorstellen?

Es gibt verschiedene gesetzliche Bestimmungen, die zu verschiedenen Zeitpunkten der Schwangerschaft, aber auch darüber hinaus gelten.

Um Ihnen den Durchblick zu erleichtern, wird Ihnen das Merkblatt 24 nützlich sein.

Merkblatt:

24_Generalagenda Schwangerschaft

Meine Mitarbeiterin möchte während der Arbeit weiter stillen. Darf sie das? Was muss ich beachten?

Das Gesetz legt fest, dass Mütter das Recht haben, ihre Kinder am Arbeitsplatz zu stillen. Der Arbeitgeber muss ihnen im ersten Lebensjahr des Kindes die erforderliche Zeit zum Stillen gewähren.

Die Zeit, die eine Frau zum Stillen am Arbeitsplatz aufwendet, wird nach einer Skala vergütet, die von der Anzahl der täglich geleisteten Arbeitsstunden abhängt.

Merkblatt:

10_Stillen am Arbeitsplatz

Handbuch Info.Mutterschaft.ch:

Stillen – Sonderschutz

Meine Mitarbeiterin möchte ihren Mutterschaftsurlaub verlängern. Hat sie das Recht dazu? Muss ich sie bezahlen?

Es gibt keinen Rechtsanspruch auf unbezahlten Urlaub, weder darauf, ihn zu gewähren, noch darauf, ihn zu erhalten.

Häufig wird der Zeitraum von 14 bis 16 Wochen von der Arbeitnehmerin, die ihren Mutterschaftsurlaub verlängern möchte, als zu kurz empfunden.

Das Merkblatt 17 erklärt Ihnen mehr über die verschiedenen Möglichkeiten, den Mutterschaftsurlaub zu verlängern, Merkblatt 7 informiert Sie über den unbezahlten Urlaub.

Merkblätter:

7_Unbezahlter Urlaub

17_Gratulationsschreiben

Handbuch Info.Mutterschaft.ch:

Verlängerung des Mutterschaftsurlaubs

Meine Mitarbeiterin hat wieder angefangen zu arbeiten

Was muss ich beachten, damit die Rückkehr meiner Mitarbeiterin reibungslos verläuft?

Ihre Mitarbeiterin nimmt bald wieder ihre Arbeit auf? Wenn Sie den ersten Tag sorgfältig organisieren, geben Sie ihr das Gefühl, erwartet und willkommen zu sein: Eine gemeinsame Karte, Blumen am Arbeitsplatz oder eine besondere Aufmerksamkeit sind wichtig, um die Rückkehr einfacher zu machen.

Ein kurzes Gespräch am ersten Morgen sollte eingeplant werden.
Merkblatt 10 enthält einen Überblick über die gesetzlichen Bestimmungen zum Stillen am Arbeitsplatz.

Merkblätter:

10_Stillen am Arbeitsplatz

24_Generalagenda Schwangerschaft

Das Kind meines Arbeitnehmers/meiner Arbeitnehmerin ist krank. Darf er oder sie für die Pflege des Kindes von der Arbeit fernbleiben und unter welchen Bedingungen?

Das Arbeitsgesetz schützt Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit Familienpflichten, sei es durch die Erziehung von Kindern bis zum vollendeten 15. Lebensjahr oder durch die Betreuung von pflegebedürftigen Verwandten und Bekannten.

Merkblätter:

21_Mein Kind ist krank

28_Pflegeurlaub

Mehr dazu:

BSV – Fragen und Antworten für pflegende Angehörige

Sind Sie zukünftiger Vater?

Sind Sie zukünftige Mutter?

Die Agenda vom Mamagenda

Für die werdende Mutter und ihre/n Arbeitgeber/in

mamagenda.ch ist eine ideale Unterstützung für alle schwangeren berufstätigen Frauen sowie für alle, die Personal verwalten. Vom Beginn der Schwangerschaft bis zur Rückkehr nach dem Mutterschaftsurlaub bietet mamagenda.ch konkrete Antworten auf alle Fragen, die sich Arbeitnehmerinnen und Arbeitgebern stellen.