Sie sind
zukünftige Mutter?

Herzlichen Glückwunsch! Auf dieser Seite finden Sie alle Informationen und Tipps, die Sie brauchen, um Ihre Zeit vor und nach der Schwangerschaft gut zu organisieren.

Vor der Schwangerschaft

Ankündigung

Wie gebe ich meine Schwangerschaft am Arbeitsplatz bekannt?

Sie haben Ihrem Umfeld bereits von Ihrer Schwangerschaft erzählt und müssen nun noch Ihren  Arbeitgeber einweihen. Sie wissen jedoch nicht, wie und wann Sie es tun sollen? Die folgenden Unterlagen sollen Ihnen helfen, sich gut auf das Gespräch vorzubereiten.
Wichtig: Ein Vertrauensverhältnis baut sich nach und nach auf der Grundlage eines Arbeitsverhältnisses auf. Es ist wichtig, die Art des Arbeitsverhältnisses zwischen Ihnen und Ihrem Arbeitgeber zu kennen.

Merkblätter:

1_Schwanger_wie_sage_ichs_meinem_chef

5_So_schaffen_Sie_Vertrauen

16_Schwangerschaftsbeschwerden

Vereinbarkeit

Woran muss ich denken, um mein zukünftiges Familienleben zu organisieren?

Die Gleichberechtigung in Familien ist wichtig. Denn auf Dauer kann eine ungleiche Situation bei beiden Elternteilen zu Frustration führen. Ungleichheit kann zu Spannungen und später zu Konflikten führen. Eine Geburt bedeutet viele emotionale Umwälzungen, Müdigkeit und Stress. Es ist wichtig, alles zu unternehmen, damit sich jeder und jede von Anfang an wohlfühlt, vor allem mit der Verteilung der verschiedenen Aufgaben im Haushalt und in der Familie. Die Erfahrung vieler Familien zeigt, dass sich Ungleichheit von selbst einstellt, wenn beide Elternteile nicht darauf achten.
Eine gute Möglichkeit, die Harmonie in der Partnerschaft zu erhalten, besteht darin, frühzeitig die gesamte Familienorganisation bis ins kleinste Detail zu besprechen. Und auch regelmäßig Bilanz zu ziehen.
Diese Merkblätter werden Ihnen helfen, gemeinsam Überlegungen zu diesem Thema anzustellen“.

Merkblätter:

6_Arbeitszeitmodelle

7_Unbezahlter Urlaub

8_Das Kind ist da

19_Kinderbetreuung

29_Sorgearbeit ist keine Frauendomäne

Nützliche Links:

Handbuch Info.Mutterschaft.ch:

Das Arbeitspensum reduzieren

Gefahren am Arbeitsplatz

Muss ich ein ärztliches Zeugnis verlangen, wenn meine Arbeit gefährlich ist?

Wenn Ihr Unternehmen in der Schweiz tätig ist, ist es verpflichtet, sich über die Schwere und/oder Gefährlichkeit der von ihm angebotenen Arbeitsplätze Gedanken zu machen und eine entsprechende Analyse vorzunehmen. Der Arzt, der Sie begleitet, hat das Recht, diese Analyse der Gefährlichkeit der Arbeitsplätze und der geplanten Massnahmen zur Abhilfe einzusehen.

Auch ohne gefährlich oder besonders belastend zu sein, haben Sie während der Schwangerschaft jederzeit das Recht, der Arbeit fernzubleiben, ohne eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorlegen zu müssen. Letzteres sollte nur bei ernsthaften gesundheitlichen Problemen der Fall sein.

Merkblätter:

11_Arbeitsunfähigkeitszeugnis

18_Achtung_Gefahr

Nützliche Links:

Handbuch Info.Mutterschaft.ch:
Arbeitszeiten und -bedingungen
Verbotene Arbeiten

Rechte

Was sind meine Rechte?

Die neun Monate der Schwangerschaft stellen eine besondere Zeit im Alltag einer berufstätigen Frau dar. Ihre Gesundheit und die ihres ungeborenen Kindes müssen im Mittelpunkt ihrer Sorge stehen, ebenso wie die ihres Arbeitgebers. Der Gesetzgeber hat mehrere Bestimmungen vorgesehen, um die Gesundheit der schwangeren Frau und ihres Kindes zu schützen. (informaternité)

Merkblätter

7_Unbezahlter Urlaub

10_Stillen am Arbeitsplatz

11_Arbeitsunfähigkeitszeugnis

12_Absenzen und Lohnanspruch

Nützliche Links aus dem Handbuch Info.Mutterschaft.ch:

Gesundheitsschutz
Kündigungsschutz
Absenzen, Ferien

Arbeitsplatz

Ich überlege, ob ich aufhören soll zu arbeiten, wenn mein Kind geboren ist

Jede erwerbstätige Person, die erwägt, ihre Arbeit aufzugeben, muss sich im Vorfeld Gedanken über alle Konsequenzen machen, die die Beendigung oder vorübergehende Unterbrechung der Erwerbstätigkeit für sie haben kann.
Dies gilt in erster Linie für Frauen, die ihren Arbeitsplatz häufig aufgrund Schwangeschaften aufgeben.
Die Folgen einer solchen Entscheidung sind nicht unbedeutend. (informaternité)

Merkblätter:

26_Vollzeitmama

29_Sorgearbeit ist keine Frauendomäne

Nützliche Links:

Handbuch info.Mutterschaft.ch:

Das gilt es vor der Kündigung zu beachten
Frauen, Scheidung und beruflicher Wiedereinstieg: «An die Arbeit!»

Schwanger

Allgemein

Welche Themen sollten vor dem Mutterschaftsurlaub besprochen werden?

Nicht alles muss beim ersten Gespräch besprochen werden. Während der Schwangerschaft sollten Sie drei Gespräche mit Ihrem Arbeitgeber einplanen. Die Liste und die zu besprechenden Themen finden Sie in den folgenden Dokumenten. Wenn Sie Ihrem Arbeitgeber Ihre Schwangerschaft noch nicht mitgeteilt haben, nutzen Sie das erste Gespräch, um ihm eine Kopie des Dokuments zu übergeben.

Merkblätter:

6_Arbeitszeitmodelle

7_Unbezahlter Urlaub

10_Stillen am Arbeitsplatz

14_Mutterschaftsurlaub

15_Vereinbarung_Wiedereinstieg

24_Generalagenda Schwangerschaft

Handbuch info.Mutterschaft.ch:
Während der Schwangerschaft kündigen

 

Gesundheit

Ich fühle mich nicht gut. Kann ich zu Hause bleiben/nach Hause gehen?

Die Zeit der Schwangerschaft und dann die Zeit nach der Entbindung unterscheiden sich in Bezug auf die Regelungen für Fehlzeiten und den Lohnanspruch.
Eine Schwangerschaft ist keine Krankheit. Eine schwangere Frau ist arbeitsfähig und kann ihren üblichen Beschäftigungen nachgehen. Für bestimmte Arten von beruflichen Tätigkeiten sieht das Gesetz jedoch besondere Bestimmungen vor, um die Gesundheit der werdenden Mutter und ihres Kindes zu schützen. Alle Arbeitgeber sind dafür verantwortlich, diese Vorschriften einzuhalten, manchmal auch gegen den Willen der werdenden Mütter, die zu weilen ihren Erschöpfungszustand unterschätzen.

Merkblätter:

11_Arbeitsunfähigkeitszeugnis

12_Absenzen und Lohnanspruch

16_Schwangerschaftsbeschwerden

18_Achtung Gefahr

Meine Arbeit ist anstrengend und ich bin sehr müde. Was kann ich tun?

Unternehmen die in der Schweiz tätig sind, sind verpflichtet, sich um die Schwere und/oder Gefährlichkeit der angebotenen Arbeitsplätze zu kümmern.
Sie haben das Recht, jederzeit während der Schwangerschaft von der Arbeit fernzubleiben, ohne eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorlegen zu müssen. Letzteres sollte nur bei ernsthaften gesundheitlichen Problemen nötig sein.

Merkblätter:

11_Arbeitsunfähigkeitszeugnis

18_Achtung_Gefahr

Handbuch info.Mutterschaft.ch:
Arbeitszeiten und -bedingungen
Verbotene Arbeiten

 

 

Rechte

Darf ich kündigen?

Eine schwangere Arbeitnehmerin oder eine Arbeitnehmerin, die entbunden hat, kann den Arbeitsvertrag während der Schwangerschaft und in den 16 Wochen nach der Entbindung rechtsgültig kündigen.
Wenn keine außergewöhnlichen Umstände vorliegen, wird einer schwangeren Frau jedoch davon abgeraten, ihren Arbeitsvertrag vor der Entbindung zu beenden. Denn eine der Voraussetzungen für den Mutterschaftsurlaub ist, dass die Arbeitnehmerin über einen Arbeitsvertrag verfügt (infomaternite).

Handbuch info.Mutterschaft.ch:
Während der Schwangerschaft kündigen

 

Was sind meine Rechte?

Wenn eine Frau ihr Kind geboren hat, bleibt sie für eine gewisse Zeit gesundheitlich geschützt. Wenn sie sich dafür entscheidet, ihr Baby zu stillen, ist sie als stillende Frau besonders geschützt, da es dem Gesetzgeber wiederum darum geht, die Gesundheit der Frau und ihres Säuglings bestmöglich zu schützen. (informaternite)

Merkblätter:

10_Stillen am Arbeitsplatz

11_Arbeitsunfähigkeitszeugnis

12_Absenzen und Lohnanspruch

14_Mutterschaftsurlaub

Handbuch Info.Mutterschaft.ch:
Gesundheitsschutz

Kündigungsschutz

Abwesenheiten, Ferien

Diskriminierung

Prekäre und atypische Verträge

Mutterschaftsurlaub

Ich habe mein Baby verloren. Habe ich trotzdem Anspruch auf eine Mutterschaftsentschädigung?

Wenn Ihre Schwangerschaft 23 volle Wochen gedauert hat, haben Sie Anspruch auf den vollen eidgenössischen Mutterschaftsurlaub (14 Wochen). Alle Einzelheiten zum Mutterschaftsurlaub finden Sie in folgendem Merkblatt.

Merkblatt:
14_Mutterschaftsurlaub

Handbuch Info.Mutterschaft.ch:
Mutterschaftsentschädigung

Arbeitsplatz

Wie kann ich zu einem guten Arbeitsklima beitragen?

Ein Vertrauensverhältnis wird nach und nach auf der Grundlage eines Arbeitsverhältnisses aufgebaut. Es ist wichtig, die Art des Arbeitsverhältnisses zwischen Ihnen und Ihrem Arbeitgeber zu kennen.
Hier sind einige nützliche Tipps, die dazu beitragen können.

Merkblätter:

5_So schaffen Sie Vertrauen

11_Arbeitsunfähigkeitszeugnis

Im Mutterschaftsurlaub

Rechte

Was sind meine Rechte?

Alle Einzelheiten über den Mutterschaftsurlaub finden Sie in den folgenden Merkblätter.
Um die Eingewöhnungsphase nach dem Mutterschaftsurlaub zu verkürzen und zu erleichtern, sollten Sie den Kontakt zu Ihrem Arbeitsumfeld aufrechterhalten. Es ist gesetzlich verboten, dass eine Arbeitnehmerin, die Mutterschaftsgeld bezieht, während des Mutterschaftsurlaubs arbeitet (und ein Gehalt erhält). Den Kontakt aufrechtzuerhalten bedeutet somit nicht, dass Sie zu Hause arbeiten müssen, da der Mutterschaftsurlaub unter anderem dazu dienen soll, die Gesundheit wiederzuerlangen. (Arbeitsblatt 14)

Merkblätter:

7_Unbezahlter Urlaub

14_Mutterschaftsurlaub

Handbuch Info.Mutterschaft.ch:

Der Mutterschaftsurlaub

Darf ich kündigen?

Eine schwangere Arbeitnehmerin oder eine Arbeitnehmerin, die entbunden hat, kann den Vertrag während der Schwangerschaft und in den 16 Wochen nach der Entbindung rechtsgültig kündigen. Es gilt jedoch einige Konsequenzen zu beachten.

Handbuch Info.Mutterschaft.ch:
Während der Schwangerschaft künden

Hat mein Partner Anrecht auf einen Vaterschaftsurlaub?

Um den Vaterschaftsurlaub in Anspruch nehmen zu können, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Sie sind alle ausführlich in dem entsprechenden Merkblatt und auf der markierten Website beschrieben.

Merkblatt:

23_Vaterschaftsurlaub

Webseite:
www.vaterschaftsurlaub.ch

Kann ich meinen Mutterschaftsurlaub verlängern?

Ja, höchstens um zwei Wochen, wenn er 14 Wochen gedauert hat. Diese müssen aber nicht unbedingt bezahlt werden. Solange Sie stillen, müssen Sie Ihr Einverständnis geben, wieder zu arbeiten. Dies ist nicht gleichbedeutend mit einem Kündigungsschutz während der Dauer des Stillens.

Merkblatt:

7_Unbezahlter Urlaub

Handbuch Info.Mutterschaft.ch:
Verlängerung der Probezeit

 

Vereinbarkeit

Habe ich das Recht, Teilzeit zu arbeiten?

In der Schweiz gibt es kein Recht darauf, als Elternteil eine Anpassung der Arbeitszeit zu erhalten. Es ist jedoch sehr empfehlenswert, frühzeitig mit dem Arbeitgeber zu sprechen, wenn eine Änderung gewünscht wird. Jede Anpassung der Arbeitszeiten oder des Arbeitsmodells muss zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer ausgehandelt werden.

Merkblatt:

6_Arbeitszeitmodelle

Handbuch Info.Mutterschaft.ch:
Teilzeitarbeit

 

Gesundheit

Mein Kind wird für mindestens zwei Wochen ins Krankenhaus eingeliefert. Was kann ich tun?

Eine Mutter, deren Kind direkt nach der Geburt länger als zwei Wochen im Krankenhaus bleiben muss, hat ab dem 1. Juli 2021 Anspruch auf eine Verlängerung der Mutterschaftsentschädigung. (ofas)

Nützliche Links:

Handbuch Info.Mutterschaft.ch:
Unvorhergesehenes bei der Geburt

Bundesamt für Sozialversicherungen BSV:

EO: Längere Mutterschaftsentschädigung bei längerem Spitalaufenthalt des Neugeborenen

 

Ich bin krank geworden. Kann mein Mutterschaftsurlaub verlängert werden?

Nein, leider nicht. Das EOG sieht keine Verlängerung für den Fall vor, dass die Mutter während des Mutterschaftsurlaubs krank wird, auch das Obligationenrecht OR nicht. Die einzige vorgesehene Verlängerung des Urlaubs betrifft Fälle, in denen das Neugeborene nach der Geburt für mindestens zwei Wochen ins Krankenhaus eingeliefert wird.

Wenn Sie während den regulären Ferien krank werden, sollten Sie Ihren Arbeitgeber darüber informieren. Der Zweck der Ferien ist, dass Sie sich erholen können: Wenn Sie krank werden oder einen schweren Unfall erleiden und sich deshalb nicht erholen können, können Sie Ihre Ferien verschieben, sofern Sie ein ärztliches Attest vorlegen.

Handbuch Info.Mutterschaft.ch

Verlängerung des Mutterschaftsurlaubs

Unvorhergesehenes bei der Geburt

Informationsportal der Schweizer Behörden: ch.ch

Ferien, Feiertage und Abwesenheiten am Arbeitsplatz

 

Arbeitsplatz

Muss ich vor der Rückkehr zu einem Besuch am Arbeitsplatz kommen?

Ein Gespräch wird zwei Wochen vor der Wiederaufnahme Ihrer Arbeit empfohlen. Die zu besprechenden Themen sind in der „Agenda“ (siehe auf der Seite oben rechts) aufgeführt.

Merkblatt:

24_Generalagenda Schwangerschaft

Wie organisiere ich das Stillen nach meiner Rückkehr?

Das Gesetz legt den Grundsatz fest, dass Mütter das Recht haben, ihre Kinder am Arbeitsplatz zu stillen. Der Arbeitgeber muss ihnen im ersten Lebensjahr des Kindes die dafür erforderliche Zeit gewähren. Die Zeit, die eine Frau zum Stillen am Arbeitsplatz aufwendet, wird nach einer Skala vergütet, die von der Anzahl der täglich geleisteten Arbeitsstunden abhängt.

Merkblatt:

10_Stillen am Arbeitsplatz

Handbuch Info.Mutterschaft.ch:
Stillen – Sonderschutz

 

Zurück am Arbeitsplatz

Rechte

Was sind meine Rechte?

Eltern zu sein – und damit die Verantwortung für ein Kind zu haben- verleiht Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen einen besonderen Status im Hinblick auf das Gesetz. Sie haben Anspruch auf angemessene Arbeitsbedingungen und bestimmte Zulagen.

Auch die Teilzeitarbeit, die vor allem von Müttern und Eltern von Kleinkindern stark beantragt wird, ist ein Thema.

Merkblätter:

28_Pflegeurlaub

29_Sorgearbeit ist keine Frauendomäne

Handbuch Info.Mutterschaft.ch:
Zurück am Arbeitsplatz
Arbeitnehmende mit Kinder

Kann ich am Arbeitsplatz weiter stillen?

Ja.  Das Gesetz legt den Grundsatz fest, dass Mütter das Recht haben, ihre Kinder am Arbeitsplatz zu stillen. Der Arbeitgeber muss ihnen im ersten Lebensjahr des Kindes die dafür erforderliche Zeit gewähren. Diese wird nach einer Skala vergütet, die von der Anzahl der täglich geleisteten Arbeitsstunden abhängt.

Merkblatt:

10_Stillen am Arbeitsplatz

Arbeitsplatz

Ich möchte wieder arbeiten. Wie gehe ich vor?

Eine Mutterschaft ist ebenso wie eine Vaterschaft mit dem Berufsleben vereinbar. Die Wiederaufnahme der Arbeit nach einer längeren oder kürzeren Unterbrechung der Berufstätigkeit will vorbereitet sein. Damit dieser Schritt gelingt, sind mehrere Schritte notwendig.

Merkblätter:

25_So gelingt der Wiedereinstieg

27_Als Mutter wieder Vollzeit arbeiten

Mehr dazu:
Frauen, Scheidung und beruflicher Wiedereinstieg: «An die Arbeit!»

Gesundheit

Mein Kind ist krank. Was nun?

Als Elternteil sind Sie gesetzlich verpflichtet, Ihrem Kind alle notwendige Fürsorge zukommen zu lassen. Aus diesem Grund hat jeder Elternteil das Recht, bei Krankheit seines Kindes der Arbeit fernzubleiben. Dieses Merkblatt gibt einen Überblick über diese Frage.

Merkblatt:

21_Mein Kind ist krank

Handbuch Info.Mutterschaft.ch:
Das Kind ist krank

Mein Kind ist schwer krank. Kann ich frei nehmen?

Seit dem 1. Januar 2022 ermöglicht Eltern ein langer, von der EO entschädigter Urlaub, ihre Arbeit teilweise oder vollständig zu unterbrechen, um sich um ihr gesundheitlich schwer beeinträchtigtes Kind zu kümmern.

In diesem Fall haben die Eltern Anspruch auf bis zu vierzehn Wochen Urlaub, der innerhalb einer Rahmenfrist von achtzehn Monaten genommen werden kann.

Der Urlaub kann auf einmal oder in Form von Tagen genommen werden. Er kann zwischen den Eltern aufgeteilt werden.

Merkblatt:

28 _Pflegeurlaub

Handbuch Info.Mutterschaft.ch:
Krankheit eines Kindes

Bundesamt für Sozialversicherungen BSV
Fragen und Antworten zum Kurzrlaub

Sind Sie Arbeitgeber?

Sind Sie werdender Vater?

Die Agenda von Mamagenda

Für die zukünftige Mutter und ihren Arbeitgeber

mamagenda.ch ist eine ideale Unterstützung für alle schwangeren berufstätigen Frauen sowie für alle, die Personal verwalten. Vom Beginn der Schwangerschaft bis zur Rückkehr nach dem Mutterschaftsurlaub bietet mamagenda.ch konkrete Antworten auf alle Fragen, die sich Arbeitnehmerinnen und Arbeitgebern stellen.