Sind Sie
zukünftiger Vater?
Herzlichen Glückwunsch! Auf dieser Seite finden Sie alle Informationen und Tipps, die Sie brauchen, um Ihre Vaterschaftszeit gut zu organisieren.
Meine Partnerin ist schwanger
Vereinbarkeit
Ist Gleichberechtigung in meiner Familie wichtig?
Gleichberechtigung in Familien ist wichtig. Denn auf Dauer kann eine ungleiche Situation bei beiden Elternteilen zu Frustration führen. Ungleichheit kann zu Spannungen und später zu Konflikten führen. Eine Geburt bedeutet viele emotionale Umwälzungen, Müdigkeit und Stress. Es ist wichtig, alles zu unternehmen, damit sich jeder und jede von Anfang an wohlfühlt, vor allem mit der Verteilung der verschiedenen Aufgaben im Haushalt und in der Familie. Die Erfahrung vieler Familien zeigt, dass sich Ungleichheit von selbst einstellt, wenn beide Elternteile nicht darauf achten.
Eine gute Möglichkeit, die Harmonie in der Partnerschaft zu erhalten, besteht darin, frühzeitig die gesamte Familienorganisation bis ins kleinste Detail zu besprechen. Und auch regelmäßig Bilanz zu ziehen.
Dieses Merkblatt wird Ihnen helfen, gemeinsam mit Ihrer Partnerin Überlegungen zu diesem Thema anzustellen.
Merkblätter:
4_Familienleben partnerschaftlich gestalten (Vater)
29_Sorgearbeit ist keine Frauendomäne
Mehr dazu
Eidgenössischer Büro für Gleichstellung von Frau und Mann
Vereinbarkeit und Beruf
Worauf sollte ich achten?
Als werdender Vater sind Ihre Gefühle genauso wichtig wie die Ihrer Partnerin. Gemeinsam müssen Sie überlegen, wie Sie Ihre Partnerschaft oder Ihre Familie neu organisieren wollen. Ihre Entscheidungen werden sich auch auf Ihr Berufsleben auswirken. Es gibt Hilfsmittel, die Ihnen helfen können, Klarheit zu gewinnen.
Merkblätter:
Welche Möglichkeiten gibt es, unser Kind zu betreuen, wenn meine Partnerin wieder arbeiten geht?
Sich die Frage nach der Kinderbetreuung nach dem Babyurlaub zu stellen, ist ein guter Reflex. Es gibt viele verschiedene Lösungen, die alle Vor- und Nachteile haben. Die meisten Familien organisieren die Betreuung ihres Kindes/ihrer Kinder mit einer Mischung aus verschiedenen Lösungen. Dieses Merkblatt gibt Ihnen einige Anregungen.
Merkblatt:
Kann ich eine Arbeitszeitverkürzung beantragen?
In der Schweiz gibt es kein Recht darauf, als Elternteil eine Anpassung der Arbeitszeit zu erhalten. Es ist jedoch sehr empfehlenswert, frühzeitig mit dem Arbeitgeber zu sprechen, wenn eine Änderung gewünscht wird. Jede Anpassung der Arbeitszeiten oder des Arbeitsmodells muss zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer ausgehandelt werden.
Merkblatt:
Handbuch Info.Mutterschaft.ch:
Habe ich Anrecht auf den Vaterschaftsurlaub?
Um den Vaterschaftsurlaub in Anspruch nehmen zu können, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Sie sind alle ausführlich in dem entsprechenden Merkblatt und auf der dem Vaterschaftsurlaub gewidmeten Website beschrieben.
Merkblatt:
Mehr dazu:
www.vaterschaftsurlaub.ch
Gesundheit
Meiner Partnerin geht es nicht gut. Kann sie zu Hause bleiben?
Jede Schwangerschaft ist einzigartig und verläuft anders. Manche Frauen haben keinerlei Beschwerden, andere müssen oft zu Hause bleiben, weil sie sich nicht wohlfühlen. Es gibt keine Regeln: Eine Frau kann mehrere Schwangerschaften auf völlig unterschiedliche Weise erleben. Es gibt jedoch einige nützliche Meilensteine, die Sie im Voraus kennen sollten.
In jedem Fall hat Ihre Partnerin das Recht, nach vorheriger Ankündigung von der Arbeit fernzubleiben.
Merkblätter:
16_Schwangerschaftsbeschwerden
Handbuch Info.Mutterschaft.ch:
Gesundheitsschutz
Kündigungsschutz
Absenzen, Ferien
Meine Frau ist krank. Kann ich frei nehmen, um mich um sie zu kümmern?
Wenn Sie verheiratet sind, dann haben Sie als Ehemann ohnehin die Pflicht, sich um Ihre kranke Frau zu kümmern. Wenn Sie nicht verheiratet sind, haben Sie die Möglichkeit, drei Tage bezahlten Urlaub zu nehmen: Ein Merkblatt informiert Sie über den neuen kurzen Betreuungsurlaub. Auf einem zweiten Blatt erfahren Sie alles Wissenswerte über die Lohnfortzahlung.
Merkblätter:
Ich bin Vater geworden !
Vereinbarkeit
Ist Gleichberechtigung in meiner Familie wichtig?
Gleichberechtigung in Familien ist wichtig. Denn auf Dauer kann eine ungleiche Situation bei beiden Elternteilen zu Frustration führen. Ungleichheit kann zu Spannungen und später zu Konflikten führen. Eine Geburt bedeutet viele emotionale Umwälzungen, Müdigkeit und Stress. Es ist wichtig, alles zu unternehmen, damit sich jeder und jede von Anfang an wohlfühlt, vor allem mit der Verteilung der verschiedenen Aufgaben im Haushalt und in der Familie. Die Erfahrung vieler Familien zeigt, dass sich Ungleichheit von selbst einstellt, wenn beide Elternteile nicht darauf achten.
Eine gute Möglichkeit, die Harmonie in der Partnerschaft zu erhalten, besteht darin, frühzeitig die gesamte Familienorganisation bis ins kleinste Detail zu besprechen. Und auch regelmäßig Bilanz zu ziehen.
Dieses Merkblatt wird Ihnen helfen, gemeinsam mit Ihrer Partnerin Überlegungen zu diesem Thema anzustellen.
4_Familienleben parnterschaftlich gestalten (Vater)
29_Sorgearbeit ist keine Frauendomäne
Mehr dazu:
Ich möchte mich für meine Familie einsetzen. Wie kann ich meinen Arbeitgeber davon überzeugen, meine Arbeitszeit zu reduzieren?
In der Schweiz gibt es kein Recht darauf, als Elternteil eine Anpassung der Arbeitszeit zu erhalten. Es ist jedoch sehr empfehlenswert, frühzeitig mit dem Arbeitgeber zu sprechen, wenn eine Änderung gewünscht wird. Jede Anpassung der Arbeitszeiten oder des Arbeitsmodells muss zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer ausgehandelt werden.
Merkblatt:
Handbuch Info.Mutterschaft.ch:
Rechte
Kann mir mein Arbeitgeber kündigen?
Ihr Arbeitgeber darf Ihnen nicht kündigen, weil Sie Ihren Vaterschaftsurlaub in Anspruch nehmen möchten, da dieser ein Recht ist. Eine solche Entlassung wäre missbräuchlich und kann angefochten werden. Sie sollten jedoch versuchen, sich an die für die Personalabteilung zuständige Person zu wenden, um eine solche Konfrontation nach Möglichkeit zu vermeiden. In diesem Fall ist es ratsam, sich an einen Berufsverband oder eine Gewerkschaft zu wenden, die Ihnen zur Seite stehen.
Merkblatt:
Mehr dazu:
Handbuch Info.Mutterschaft.ch:
Habe ich Anrecht auf den Vaterschaftsurlaub?
Um den Vaterschaftsurlaub in Anspruch nehmen zu können, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Sie sind alle ausführlich in dem entsprechenden Merkblatt und auf der dem Vaterschaftsurlaub gewidmeten Website beschrieben.
Merkblatt:
Mehr dazu:
www.vaterschaftsurlaub.ch
Gesundheit
Mein Kind ist krank. Darf ich mich abmelden, um mich um es zu kümmern?
Als Elternteil sind Sie gesetzlich verpflichtet, Ihrem Kind alle notwendige Fürsorge zukommen zu lassen. Aus diesem Grund hat jeder Elternteil das Recht, bei Krankheit seines Kindes der Arbeit fernzubleiben. Dieses Merkblatt gibt einen Überblick über diese Frage.
Merkblatt:
Nützliche Links:
Handbuch Info.Mutterschaft.ch:
Meine Frau ist während ihres Mutterschaftsurlaubs krank geworden. Kann dieser verlängert werden?
Nein, leider nicht. Das EOG sieht keine Verlängerung vor, wenn die Mutter während des Mutterschaftsurlaubs krank wird, auch das Obligationenrecht (OR) nicht. Die einzige vorgesehene Verlängerung des Urlaubs betrifft Fälle, in denen das Neugeborene nach der Geburt für mindestens zwei Wochen ins Krankenhaus eingeliefert wird.
Wenn sie jedoch während des regulären Urlaubs ausfällt, sieht es anders aus. In diesem Fall kann sie den Urlaub verlängern, sofern sie ein ärztliches Attest vorlegt.
Nützliche Links:
Handbuch Info.Mutterschaft.ch :
Verlängerung des Mutterschaftsurlaubs
Unvorhergesehenes bei der Geburt
Informationsportal der Schweizer Behörden: ch.ch
Mein Kind ist schwer krank oder hatte einen Unfall
Rechte
Meine Anwesenheit ist unerlässlich, um mein schwerkrankes Kind ins Krankenhaus zu begleiten. Kann ich dafür Urlaub nehmen?
Seit dem 1. Juli 2021 haben Eltern von schwerkranken oder verunfallten Kindern Anspruch auf einen zu 80 % bezahlten Urlaub, der bis zu 14 Wochen dauern kann. Dieses Merkblatt informiert Sie über alle Einzelheiten zu diesem neuen Urlaub.
Merkblatt:
Mehr dazu:
bsv.admin.ch
Mein Kind ist bei der Geburt verstorben
Rechte
Habe ich Anspruch auf Vaterschaftsurlaub, wenn mein Kind vor oder bei der Geburt verstorben ist?
Während die werdende Mutter Anspruch auf Mutterschaftsurlaub hat, wenn ihre Schwangerschaft mindestens 23 Wochen gedauert hat, hat der werdende Vater nicht das gleiche Recht. Sie haben jedoch das Recht, Ihrer Arbeit fernzubleiben, und weder Ihr Arbeitgeber noch Ihre Kollegen werden Ihnen dies vorhalten. Wie lange Sie für Ihre Abwesenheit bezahlt werden, ist in Ihrem Arbeitsvertrag oder, falls Sie einen haben, im Gesamtarbeitsvertrag. Setzen Sie sich in jedem Fall mit der Personalabteilung Ihres Unternehmens in Verbindung.
Merkblatt:
Mehr dazu:
Broschüre über Trauer am Arbeitsplatz, Hochschule für Soziale Arbeit und Gesundheit HETSL (Veröffentlichung: Junin 2022).
Sind Sie Arbeitgeber?
Sind Sie werdende Mutter?
Die Agenda von Mamagenda
Für die werdende Mutter und ihren Arbeitgeber
mamagenda.ch ist eine ideale Unterstützung für alle schwangeren berufstätigen Frauen sowie für alle, die Personal verwalten. Vom Beginn der Schwangerschaft bis zur Rückkehr nach dem Mutterschaftsurlaub bietet mamagenda.ch konkrete Antworten auf alle Fragen, die sich Arbeitnehmerinnen und Arbeitgebern stellen.